FeedSenatskonsult frz. Sénatus-consulte)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Senatskonsult frz. Sénatus-consulte), ein Beschluß des franz. Senats. förmlicher Beschluß des röm. Senats (s. d.). Diese Beschlüsse spielten bis in die spätere Kaiserzeit hinein, wo der Senat zu einem beratenden Konzilium der Princeps herabsank, in der Geschichte der röm. Gesetzgebung eine wichtige Rolle. Zur Zeit der Republik, als die Volksversammlung noch den legislativen Faktor des Staates repräsentierte, wird es kaum ein Gesetz gegeben haben, welches dem Senat nicht vor Einholung der Stimmen des Volks zur Beratung vorgelegt worden wäre. Eine eigentliche Legislative aber erhielt der Senat doch erst unter den Kaisern und erst seit dieser Zeit sind die Senatus consulta den ddegeso vollkommen gleichgestellt worden. Die noch vorhandenen Senatsbeschlüsse betreffen nur zum geringern Teil privatrechtliche Verhältnisse, die berühmtesten hier sind das Senatus consultum Macedonianum in Betreff des Darlehns an Haussöhne und das Senatus consultum Velleanum hinsichtlich der Frauenbürgschaften; die meisten dagegen behandeln öffentlich-rechtliche Verhältnisse.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 696Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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