Send, heilige Send oder Sendgericht (synodus), nicht zu verwechseln mit dem Centgericht (s. Cent), hieß eine Art geistlicher Gerichte, welche der Bischof für die Angesehenern und hinsichtlich schwerer Fälle, für geringe Leute der Erzpriester oder Dompropst periodisch in den zum bischöfl. Sprengel gehörigen Städten und Dörfern öffentlich abhielt oder durch dazu verordnete Sendrichter abhalten ließ, um alle Vergehungen wider die Sonntagsfeier und die Zehn Gebote, Kirchenraub, Ketzerei, Simonie, Wucher, Fried- und Eidesbruch festzustellen und zu rügen. Sämtliche in den Bezirk gehörige Personen mußten bei Vermeidung des Bannes vor dem S. erscheinen, und den deshalb vereideten Sendschöffen lag es ob, die dahin gehörigen Übertretungen, von denen sie Kenntnis erlangt, zur Anzeige zu bringen. Später traten an die Stelle der Sendgerichte in den roman. Ländern vielfach die Inquisitionstribunale. (S. Inquisition.) Vgl. Dove in «Zeitschrift für Kirchenrechto, IV, 1, 157; V, 1I.