FeedSpiestrutenlaufen
Recht & StaatBrockhaus 1882

Spiestrutenlaufen, richtiger Spitzruten- oder Gassenlaufen, eine angeblich von Gustav Adolf von Schweden eingeführte, seit Anfang des 19. Jahrh. aber in keiner Armee mehr vorkommende Militärstrafe, bei welcher der Verbrecher, bis auf den Gürtel entkleidet, durch eine Gasse von 100 bis 300 Mann von einem vor ihm gehenden Unteroffiziere sechs- bis zwölfmal auf- und abgeführt wurde und von jedem Soldaten einen Hieb mit einer weidenen Rute auf den Rücken erhielt. Die Strafe wurde für Desertion, Wachvergehen, Spiel, Trunkenheit u. s. w. verhängt und hatte oft den Tod oder doch Zerstörung der Gesundheit zur Folge. Der Kommandeur der Exekution ritt außerhalb der Gasse auf und ab, um das strenge Vollziehen der Strafe zu überwachen; der Adjutant zählte die gemachten Gänge, und die Tambours schlugen an beiden Enden der Gasse, um das Geschrei des Delinquenten zu übertönen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 80Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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