Spion (vom ital. spione) heißt ein Kundschafter nichtmilitärischen Standes, der entweder für Geld edungen oder aus eigenen Beweggründen (Rache, Partethaß u. s. w.) auf heimlichem Wege Nachrichten über den Feind, seine Verhältnisse, Stärke, Stellung, Absichten u. s. w. erspäht und überbringt. Von der öffentlichen Meinung geächtet, von den Kriegsgesetzen mit Erschießen oder ehrlosem Tode bedroht, haben sich S. nicht nur in den untern Gesellschaftsklassen, sondern auch in den gebildeten Ständen und selbst unter vornehmen Damen gefunden. Die Nachrichten der S. sind unsicher und rühren oft von Doppelspionen her, d. h. von Leuten, die von der einen Partei gedungen sind, dem Gegner unrichtige Nachrichten u überbringen. Die Bewohner des eigenen andes, welche sich zu Spionendiensten für den Feind hergeben, verfallen den Strafen des Landes- und Kriegsverrats. Das Deutsche Reichsstrafgesetzbuch bedroht in §.90,5 jeden Deutschen, der vorsätzlich während eines gegen das Deutsche Reich ausebrochenen Kriegs dem Feinde als S. dient oder a S. aufnimmt, verbirgt oder ihnen Beiand leistet, mit lebenslänglicher Zuchthausstrafe.