Sporteln ist aus dem lat. Wort sportula entstanden, d. i. ein kleiner Korb, worin man bei den Römern zur Zeit der Republik denen, die bei den öffentlichen Mahlzeiten nicht zugegen sein konnten, ihren Anteil an Speise nach Hause schickte, welche Gabe nachher unter der nämlichen Benennung in Geld verwandelt wurde. Später verstand man unter dieser Bezeichnung me,r W. Gebühren (s. d.), die unmittelbar an Beamte, z. B. Richter, als Vergütung für ihre amtlichen Dienstleistungen entrichtet wurden. Solche S., die durch Sporteltapen geregelt wurden, sind in der neuern Zeit immer seltener geworden, da es sich unzweifelhaft als zweckmäßiger herausgestellt hat, daß der Staat die Gebühren selbst einzieht und die Beamten seinerseits fest besoldet. Doch wird die Bezeichnung „S. in einigen Staaten auch auf gewisse Arten von unmittelbar staatlichen Gebühren angewandt.