Staatsgewalt oder für die in der letztern enthaltenen Herrschaftsrechte; je nach dem Inhalt und der Richtung der letztern bezeichnet man die S. als Gebiets⸗, Unterthanen⸗, Amter⸗, Militär⸗, Gerichts⸗, Barir u. s. w. Hoheit. Wissenschaftlich sind diese Begriffe und Unterscheidungen wertlos.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 123Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei