Stammrolle heißt das von den Gemeindevorstehern unter Aufsicht der Heeresersatzbehörden zu führende Verzeichnis aller im militärpflichtigen Alter stehenden männlichen Einwohner einer Ortschaft. Letztere oder ihre Angehörigen für sie sind verpflichtet, Veränderungen im Aufenthalt u. dgl. anzuzeigen, und ebenso müssen die Standesbeamten die zur Richtighaltung des Verzeichnisses nötigen Auszuge aus ihren Registern unentgeltlicheinreichen. Zuweilen bezeichnet man mit S. auch die Liste der Mannschaften einer Kompagnie oder Eskadron.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 145Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei