Stände, die rechtlich oder doch politisch beachteten besondern Abteilungen der Gesellschaft, die durch eine Iumden ind Art und gemeinsame Interessen verunden sind. Im Mittelalter wurden die ursprünglichen Erbstände (Adel, Freie) in Berufsstände umgebildet, Klerus, Herren, Ritter, Bürger, Bauern. Die mittelalterlichen Reichsstände, Kurfürsten, Fürsten und Herren, Städte und die Landstände in den einzelnen Ländern (Herren, Prälaten, Ritter, Landstädte, nur selten auch Bauern) beruhten auf dieser Einteilung. Die Ausbildung des modernen Staats hat die ohnehin im Untergange begriffenen alten S. vollends aufgelöst durch die beiden Begriffe Staatsbürger und Volk, welche über alle früher geschiedenen S. gleiches Recht und gleiche Pflicht verbreiten und alle zur Einheit zusammenfassen.