FeedStarck (Joh. August, Freiherr von)
ReligionBrockhaus 1882

Starck (Joh. August, Freiherr von), Oberhofprediger zu Darmstadt, geb. 28. Okt. 1741. zu Schwerin in Mecklenburg, wo sein Vater Prediger war, studierte zu Göttingen. Nachdem er seit 1763 Lehrer am Collegium Petrinum in Petersburg gewesen, ging er 1765 nach Paris, wo er auf der tönigl. Bibliothek als Interpret der morgenländ. Handschriften mit 1000 Livres Gehalt angestellt wurde. Nach zwei Jahren wurde er Konrektor in Wismar, ging aber noch einmal nach Petersburg, übernahm 1769 eine Professur der morgenländ. Sprachen an der Universität zu Königsberg und wurde hier 1770 zweiter Hofprediger, 1772 zugleich Professor der Theologie und 1776 Oberhofprediger und Generalsuperintendent. Im J. 1777 ging er als Professor an das Gymnasium nach Mitau. Im J. 1781 folgte er dem Rufe als Oberhofprediger und Konsistorialrat nach Darmstadt. Seine litterarischen Gegner hatten ihn beschuldigt, 1766 in Paris zum Katholizismus übergetreten zu sein, und wiederholten auch später den Vorwurf des Kryptokatholizismus. Indessen fand derselbe bei den maßgebenden Stellen keinen Glauben und blieb unerwiesen. Er selbst gab die Schrift oliber Kryptokatholizismus, Proselytenmacherei, Jesuitismus u. s. w.» (2 Bde., Frankf. 1787) nebst einem Nachtrag (Gieß. 1788) heraus. Später ließ er anonym CTheoduls Gastmahl, oder uber die Vereinigung der verschiedenen christl. Religionssocietätene (Frankf. 1809; 7. Aufl. 1821) erscheinen. Der Großherzog erhob ihn 1811 in den Freiherrenstand. S. starb 3. März 1816. Vgl. „Epistel an S. über dessen Kryptokatholizismuso (Stockh. 1788); Bahrdt, Beleuchtung des S.schen Apologismus⸗ Epz. 1790). August Rinck, Freiherr von S., Adoptivsohn des vorigen, geb. 16. Okt. 1796 zu Königsberg i. Pr., wo sein Vater, Friedrich Theodor Rinck, damals außerord. Professor der Theologie und Philosophie war, wurde 1860 Präsident des Oberkonsistoriums in Darmstadt, 1868 zum Wirkl. Geheimrat ernannt. Ende 1870 in den Ruhestand versetzt, starb er 23. Juni 1875. Sein Sohn, 3⁵ ius Rinck, Freiherr von S., großherzoglich hess. Minister, geb. 19. Dez. 1825 zu Darmstadt, wurde 1871 Ministerialrat im Ministerium des Innern, übernahm im Sept. 1872 die Leitung dieses Ministeriums und legte im Frühjahr des folgenden Jahres dem Landtag die Entwürfe neuer Verwaltungsgesetze (Kreisordnung, Städteordnung, Landgemeindeordnung, Gesetz über das Volksschulwesen) vor, die auf dem Prinzip der Selbstverwaltung aufgebaut waren. Dieselben wurden 1874 ohne wesentliche Abänderung Gesetz. Im Juni 1876 wurde S. zum Präsidenten des Gesamtministeriums ernannt. Er blieb aber daneben Minister des Innern und übernahm dazu noch im Okt. 1878 das Ministerium der Justiz. Nachdem eine weitgehende Vereinfachung und Kon-Aufloung der obersten Staatsverwaltung durch uflösung der Verwaltungs-Mittelkollegien und deren Ersetzung durch Ministerialabteilungen durchgeführt worden war, blieb S. vom 1. April 1879 an als Staatsminister an der Spitze des neugebildeten Staatsministeriums. Im Mai 1884 trat S. von seinem Ministerposten zurück und wurde zum lebenslänglichen Mitglied der Ersten Kammer der Stände ernannt.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 155Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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