FeedStatthalter
Recht & StaatBrockhaus 1882

Statthalter (Stadhouder) hieß in der Republik der Vereinigten Niederlande der oberste Staatsbeamte. Diese Benennung entstand unter der burgund. und span. Herrschaft, wo die gesamten Niederlande von einem Oberstatthalter und die einzelnen Provinzen durch S. regiert wurden. Die Republik behielt dann die Statthalterschaft bei und übertrug dieselbe dem Prinzen Wilhelm I. dem Jüngern von Oranien, worauf die Würde bei der jüngern Ottonischen Linie des Hauses Nassau blieb. Die Gewalt des S. war in jeder der sieben Provinzen verschieden. Mit der Statthalterschaft war die Würde eines Generalkapitäns und Admirals verbunden. Der S. konnte aus den von den Ständen einer Landschaft Vorgeschlagenen die Vorsitzer der Gerichtshöfe und anderer Kollegien und die Obrigkeiten in vielen Städten ernennen, auch nach Umständen ab⸗ und andere wieder einsetzen. In Holland stand ihm bloß das Recht zu, durch Empfehlungen auf die Besetzung der Magistratsstellen zu wirken. Als S. hatte er in den Provinzialständen und den Generalstaaten (s. d.) den Vorsitz und durch seine beratende Stimme großen Einfluß auf die Gesetzgebung. Von der vollziehenden Gewalt übte er die meisten das Allgemeine betreffenden Zweige aus. Er hatte das Begnadigungsrecht, wenn die Missethäter keine Mordthaten oder andere schwere Verbrechen begangen hatten. Vermöge der Utrechter Union von 1579 war er auch Schiedsrichter der Streitigkeiten der Provinzen untereinander. Die Kriegsmacht stand unter seinen Befehlen; denn als Generalkapitän war er oberster Feldherr. Als Generaladmiral gebot er über die Seemacht und hatte den Vorsitz in den Admiralitätskollegien. Ihm gehörte der zehnte Teil der zur See gemachten Beute, die in frühern Zeiten sehr bedeutend war. Diese wichtigen Rechte wurden 1747 bei Einführung der Generalerbstatthalterschaft der sieben vereinigten Provinzen, welche in der männlichen und weiblichen Nachkommenschaft Wilhelms IV. (gest. 1751) vererben sollte, noch vermehrt. Während des Kriegs, den Frankreich von 1778 an gegen England führte und in welchen die Vereinigten Niederlande mit verwickelt wurden, arbeitete die franz. Partei auf Einschränkung der Gewalt des S. Pre Das bewaffnete Einschreiten des Königs von Preußen 1787 entschied aber den Streit zum Vorteile des S. Die hierdurch entstandene Unzufriedenheit benutzte das revolutionierte Frankreich. Es erklärte den Krieg gegen den S., und nachdem die Niederlande 1794 von den Franzosen unter Pichegru eingenommen worden, wurde die Würde des Generalerbstatthalters aufgehoben. Der Erbstatthalter erhielt durch den Reichsdeputationshauptschluß von 1803 in Deutschland Entschädigungen, verlor aber EIn durch den Krieg von 1806 und 1807. Sein Sohn Wilhelm I. beite nach dem Sturze Napoleons I. zurück und bestieg 1815 den Thron des neugeschaffenen Königreichs der Niederlande. Vgl. Hoche, «Geschichte der Statthalterschaft in den Vereinigten Niederlandeno (Brem. 1796).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 167Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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