Stobbe (Joh. Ernst Otto), namhafter Lehrer des deutschen Rechts, geb. zu Königsberg i. Pr. 28. Juni 1831, studierte daselbst, in Leipzig und in Göttingen; an letzterm Orte erhielt er die Anregung zu seiner spätern Publikation Summa Curiae Regisd (im Archiv für Kunde österr. Geschichtsquelleno, Bd. 14). Ostern 1855 habilitierte sich S. als Privatdocent für deutsches Recht und Staatsrecht zu Königsberg, wurde Febr. 1856 zum außerord. und Herbst 1856 zum ord. Professor ernannt und Michaelis 1859 nach Breslau berufen, wo er außer deutschem Recht und Handelsrecht auch über Kirchenrecht Vorträge hielt. Ostern 1872 folgte S. einem Rufe nach Leipzig und liest dort außer den in Breslau vertretenen Fächern auch über Staatsrecht. Außer zahlreichen kleinern Arbeiten, welche in der „Zeitschrift für deutsches Rechto (deren Redaction S. seit dem 17. Bande mit übernommen hatte), in dem Jahrbuch von Bekker und Muther (zu denen er als Redacteur seit dem 5. Bande hinzutrat) und in andern fachwissenschaftlichen Zeitichriften erschienen sind, veröffentlichte S. an selbständig erschienenen Arbeiten: Zur Geschichte des deutschen Vertragsrechts» (Lpz. 1855⁵), „OGeschichte der deutschen Rechtsquellen⸗ (2 Abteil., Braunschw. 1860—64, von deren 1. Abteil. eine ital. übersetzung von Bollati, Flor. u. Turin 1868, erschienen ist), Beiträge zur Geschichte des deutschen Rechtsv (Braunschw. 1865), Die Juden in Deutschland während des Mittelalters in polit., sozialer und Conring, der Begründer der deutschen Rechtsgeschichte (Berl. 1870), Handbuch des deutschen Privatrechtso (2. Aufl., Bd. 1—5, Berl. 1882—85).