Suffrägan, abgeleitet von Suffragium (s. d.), heißt jedes zu Sitz und Stimme (Suffragium) berechtigte Mitglied eines Kollegiums von Geistlichen, mag dies nun eine Synode von Bischöfen unter einem Erzbischof, oder von Pfarrern unter einem Bischof, oder ein Ordenskapitel unter einem Provinzial, oder endlich ein Konvent unter einem Abt sein; vorzugsweise jedoch wird der einem Erzbischofe untergeordnete Bischof dessen S. genannt. Auch heißen seit dem 13. uwe die aus dem Oriente vertriebenen Bischöfe so, welche von reichen Bischöfen des Abendlandes als vicarii in pontificalibus gebraucht wurden.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 357Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei