Usucapion, im ältern röm. Recht der Name derjenigen Ersitzung, d. h. Erwerbung des Eigentums durch den eine gewisse Zeit lang fortgesetzten Besitz, welche zu streng civilrechtlichem Eigentum verhalf. Sie ward im spätern röm. Recht mit der andern Ersitzungsart, der longi temporis possessio, verschmolzen, und es wird seitdem der Name U. für jede Ersitzung des Eigentums gebraucht.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 87Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei