FeedVerfall ist der Zeitpunkt
Recht & StaatBrockhaus 1882

Verfall ist der Zeitpunkt, mit welchem eine Berechtigung endigt oder eine Verpflichtung beginnt; für letzteres ist noch üblicher der Ausdruck Fälligkeito. Von besonderer Bedeutung ist der V. des Wechsels; man versteht darunter den Zeitpunkt, an welchem die Zahlung der Wechselsummen wirksam gefordert werden kann, weil die Wechselfrist abgelaufen ist. Ist dieser Verfalltag des Wechsels aber ein Sonn-oder Festtag, so ist erst der folgende Werktag als Zahlungstag anzusehen, und der Verfalltag hat daher hier als solcher keine praktische Bedeutung. Vgl. Deutsche Wechselordnung, Art. 92.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 201Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 4

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Recht & Staat 6