FeedUltimatum (neulat.)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Ultimatum (neulat.), ein in die diplomatische Sprache eingeführtes Wort, bezeichnet die letzten oder äußersten Bedingungen, die man bei irgend einer diplomatischen Unterhandlung macht, und bei denen man unwiderruflich feststehen zu wollen erklärt. Die Verwerfung des U. hat daher meist den unmittelbaren Abbruch der Verhandlungen, oft auch vollständigen Abbruch der diplomatischen Beziehungen, Abberufung der Gesandten u. s. w. oder sogar das Ergreifen von Gewaltmaßregeln zur Erzwingung der Forderungen, den Krieg, zur Folge. Uitimo (lat., vollständig ultimo die, am letzten Tage) ist die namentlich in Wechseln und Anweisungen gangbare Bezeichnung des letzten Tages eines bestimmten Monats, an welchem Zahlung bewirkt werden soll. Bildet ein Sonn⸗ oder Festtag den Ausgang des Monats, so erstreckt sich nach deutschem und österr.⸗ ungar. Wechselrecht die Zahlungszeit auf den nächsten Werktag. Hieraus erklärt sich die Bezeichnung Ultimowechsel, in denen ohne Nennung des Datums lediglich Ende (ultimo) eines gewissen Monats als Zahlungszeit angegeben ist. Im Fonds⸗ und Aktienhandel versteht man unter Ultimoregulierung einer Börse die Abwickelung der Ende eines gewissen (des laufenden oder des nächsten) Monats zu erfüllenden Lieferungsgeschäfte, wie unter Medioregulierung diejenige der auf Mitte eines Monats zur Erfüllung den aun ten. Wie man Wechsel und Anweisungen auf U. zahlbar stellt, so datiert man solche auch wohl auf Medio (s. d.).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 11Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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