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Recht & StaatBrockhaus 1882

Vorarlberg, ein zur cisleithanischen Hälfte der Osterreichisch-Ungarischen Monarchie gehöriges Land mit besonderer Verfassung, welches aber in administrativer Beziehung mit Tirol zu einem Verwaltungsgebiete vereinigt ist, wird von Tirol, Liechtenstein, der Schweiz, dem Bodensee und Bayern begrenzt. (S. Karte: Kärnten, Krain, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg, Bd. X, S. 144.) Dasselbe besteht aus den ehemaligen Herrschaften Bregenz, Feldkirch, Bludenz und Hohenems und enthält auf 2602,40 akm (1881) 107 373 C. (ohne Militär), die deutscher Abstammung sind und sich fast durchweg zur röm.⸗kath. Kirche bekennen. Die Verwaltung des Landes begreift 3 Bezirkshauptmannschaften mit 6 Gerichtsbezirken und 103 polit. Gemeinden, bestehend aus 188 Ortschaften. Der Boden ist durch die Alpen gebirgig (s. Arlberg) und von kleinen Flüssen bewässert. Der Rhein berührt auf einer Strecke von 31 km die westl. Grenze; Lech und Iller nehmen hier ihren Ursprung. Das Land hat viele Waldungen, welche nebst der Viehzucht seinen Hauptreichtum ausmachen. Der Getreidebau reicht nicht für den Verbrauch hin; dagegen baut man viele Kartoffeln, auch Obst und Wein. Die Industrie ist bedeutend, besonders die Baumwollspinnerei, die Weberei von Baumwollwaren, verbunden mit Färbereien und Druckereien, die Stickerei, die Verfertigung von Holzwaren und von Alpenhütten (hölzerne Alpenhütten gehen zu Wasser nach der Schweiz), Schiffbau, Papierfabrikation und etwas Eisenindustrie. Den Sommer bringen viele Einwohner als Maurer oder Tagelöhner in der Schweiz zu. Für den Unterricht sorgen ein Realgymnasium in Feldkirch, eine Lehrerbildungsanstalt in Bregenz, eine Bürgerschule und 191 Volksschulen. Nach der Landesverfassung vom 26. Febr. 1861 besteht der vorarlberger Landtag, welcher jährlich, infolge kaiserl. Einderufung, in Bregenz zusammentritt, aus 20 Mitgliedern, nämlich dem DühnriGema Generalvikar und aus 19 auf sechs ahre gewählten Abgeordneten (4 Abgeordneten der Städte Bregenz, Feldkirch, Bludenz und des Markts Dornbirn, 1 Abgeordneten der Handels⸗ und Gewerbekammer in Feldkirch, 14 Abgeordneten der übrigen Gemeinden). Der Landtag entsendet zwei Mitglieder in das Abgeordnetenhaus des österr. Reichsrats. In kirchlicher Beziehung gehört das Land zu dem Sprengel des Fürstbischofs von Brixen, als dessen Stellvertreter der Generalvikar in Feldkirch erscheint. Hauptstadt ist Bregenz. V. hat seinen Namen von dem Arl- oder

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 339Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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