FeedWechselprozeß
Recht & StaatBrockhaus 1882

Wechselprozeß ist eine besondere Art des Urkundenprozesses (s. d.) für Ansprüche aus Wechseln im Sinne der Wechselordnung, nur ausgezeichnet dadurch, daß die Klage die Erklärung enthalten muß, daß im W. geklagt werde, durch eine kürzere Einlassungsfrist und besondere Bestimmungen über den Gerichtsstand. Vgl. Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich, §F. 565 fg.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 495Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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