Zuchtpolizeigericht heißt in Frankreich das stets mit mehrern Richtern besetzte Gericht, das in allen Fällen der sog. Zuchtpolizei (police correctionnelle), d. h. wegen aller délits (Vergehen von mittlerer Schwere im Sinne des franz. Rechts), zu erkennen hat. Es bezieht sich diese Bezeichnung auf die Art, wie die franz. Strafgesetzgedung alle unerlaubten Handlungen nach ihrer Schwere in drei Klassen, in crimes, délits und contraventions scheidet. Die der mittelsten Stufe, welche mit peines correctionnelles (korrektionellen Strafen) bedroht sind, gehören vor das 3., während die schweren Verbrechen der ersten Klasse vor den Assisen, die leichtern Ubertretungen der dritten Klasse vor den einfachen Polizeigerichten (tribunaux de simple police) abgeurteilt werden.