Widerspruch ist zwischen Begriffen oder Gedankenbestimmungen vorhanden, wenn sich dieselben ihrem Sinne nach aufheben. Der logische W. (contradictio und repugnantia logica) bezeichnet das Verhältnis, in welchem sich die Bejahung und die Verneinung desselben Gedankens oder das positive und das negative Urteil zwischen denselben Begriffen befinden. Von diesem Verhältnisse lehrt das logische Gesetz des W. (Principium contradictionis), daß von beiden nur eins, entweder die Bejahung oder die Verneinung richtig sein könne, daß also das sich Widersprechende sich selber aufhebt: Widersprechendes ist undenkbaro. Der W. ist ein offenbarer, wenn zwei unverträgliche Merkmale unmittelbar zu einem Begriff verbunden werden, wie in dem Begriff eines hölzernen Eisens oder eines gleichseitigen rechtwinkeligen Dreiecks. Diese Art des W. heißt contradictio in adjecto. (S. Kontradiktion.) Der W. ist ein verdeckter oder latenter, wenn es erst einer nähern Zergliederung der ausgesprochenen Begriffe bedarf, um ihn zu bemerken, wie dieses bei den Begriffen des unendlich Großen, unendlich Kleinen, der kontinuierlichen Bewegung und andern dergleichen der Fall ist. Neuere Philosophen haben es als eine lallgemeine Eigenschaft aller Erfahrungsbegriffe erkannt, Widersprüche zu enthalten. Die Hegelsche Dialektik der Begriffe und die Herbartsche Methode der Beziehungen sind daher als verschiedene Wege zur Auflösung dieser Widersprüche betreten worden. Denn jeder W. fordert seine Aufhebung und treibt das Nachdenken über sich hinaus zu tiefern und umfassendern Begriffen, in denen sich die bisherigen Widersprüche lösen und erklären. Ein noch nicht entdeckter W. im Denken wird als Unklarheit empfunden. Die Begriffe klären sich dadurch auf, daß man die in ihnen verborgenen Widersprüche entdeckt und durch weitere Bearbeitung des Begriffsinhalts aufhebt.