FeedWilddiebstahl
Recht & StaatBrockhaus 1882

Wilddiebstahl heißt die Beeinträchtigung fremder Jagdgerechtigkeit durch widerrechtliche Aneignung von frei herumlaufenden jagdbaren Tieren. Da nach gemeinem Recht nur solches Wild, das in engern Räumen gehalten wird, den Gegenstand eines wirklichen, dem Eigentümer jederzeit zuänglichen Besitzes und damit das Obiekt eines Diebstahls abgeben kann, so läßt sich ein W. nur insofern annehmen, als die ausschließende Jagdgerechtigkeit auf eigenem und fremdem Boden von partikulären Gesetzen zu den nutzbaren Rechten geählt, hiernach aber jeder Eingriff in dieselbe als ermögensminderung angesehen ward. Die fürstl. Jagdwut ließ vordem den W. in Deutschland und anderwärts sogar mit Strafen an Leib und Leben bedrohen (s. Jagdrecht), was die Praxis (abgen von dem Falle der Konkurrenz mit andern chweren Verbrechen, wie Drohung und offene Gewalt gegen Forstaufseher oder Totschlag) allmählich durch Freiheitsstrafen ersetzte, die jedoch, besonders gegen gewerbmäßige Wilderer, immer noch unverhältnismäßig streng waren. Nach den neuern Gesetzgebungen infolge der Aufhebung des Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden wird die unbefugte Erlegung und Einfangung von jagdbaren Tieren meistens nur als Vergeben mit Geldbuße oder kurzem ½½ geahndet. Vgl. §§. 292, 293 des Deutschen Reichsstrafgesetzbuchs und Exterde, Sammlung der österr. Jagdgesetzep (Wien 1877); Faider, „Histoire du droit de chasse en France, Allemague, Angleterre etc.v (Brüss. 1877); Oke, „English game lawso (3. Aufl., Lond. 1877); Oppermann, «Die Jagdpolizeigesetzes (2. Aufl., Berl. 1876); Wintersperger,Das österr. Gesetz betreffend Jagd- und Fischereirecht (Wien 1878): Wagner, „Die preuß. Jagdgesetzgebunge (Berl. 1883); Roth, „Geschichte des Forst- und Jagdwesenso (Berl. 1879); Stobbe, „Handbuch des deutschen Privatrechtso (Bd. 2, 2. Aufl., Berl. 1883).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 637Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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