Kapitalisierung nennt man die Berechnung des gegenwärtigen Kapitalwertes einer für immer oder auch auf eine gewisse Zeit zu entrichtenden Rente. Im erstern Falle wird der Rentenbetrag einfach mit einem Kapitalisierungsfaktor multipliziert, der von dem zu Grunde gelegten Zinsfuß abhängig ist, also z. B. 20, 25 oder 33/ beträgt, wenn der Zinsfuß zu 5, 4 oder 3 Proz. angenommen wird. Auch der Preis der Grundstücke und vorhandener Betriebsanlagen bestimmt sich thatsächlich durch die K. des geschätzten Reinertrags mit einem von dem persönlichen Ermessen des Kauflustigen abhängenden Faktor. Bei Zeitrenten erfolgt die K. durch Discontierung der künftig fälligen Summen auf die Gegenwart nach bestimmtem Zinsfuß und durch Addition der so berechneten Beträge.