Zusammensetzung oder Komposition im grammatischen Sinne besteht darin, daß zwei oder mehrere Wortstämme so verbunden werden, daß sie unter einen Accent fallen und der letzte von ihnen flektiert (dekliniert oder konjugiert) wird. Die Z. drückt immer nur Einen Begriff aus. Die ein Nomen enthaltenden zusammengesetzten Verba sind immer von zusammengesetzten Nomina abgeleitet, sodaß zur Erkennung des Wesens der Z. die Betrachtung der Nomina genügt; die mit Präpositionen zusammengesetzten Verba, z. B. beistehen, aufhalten, auch die, welche im Satze von der Präposition untrennbar sind, wie z. B. unterschlagen, sind nur im uneigentlichen Sinne Komposita, da in ältern Perioden der Sprachgeschichte die Präposition dem Verbum nur als adverbiale Bestimmung dient und eine selbständige Stellung im Satze hat. Von der Z. ist zu unterscheiden die Zusammenrückung oder uneigentliche Z., bei der selbständig flektierte Worte unter einen Accent verbunden werden und so das Ansehen von Komposita erhalten, z. B. Blumenduft, wo „Blumene der wirkliche Genitiv ist. Die Regeln der Z. für die german. Sprachen behandelt ausführlich J. Grimm im zweiten Teil der Deutschen Grammatiko.