Kapitalstener ist eine direkte Steuer von demjenigen Einkommen, welches aus Zinsen oder Renten vom Geldkapital, also von Staatspapieren, Aktien, Hypotheken u. s. w. besteht. Zweckmäßiger wird dieselbe als Kapitalrentensteuer bezeichnet, um von vornherein dem Mißverständnisse vorzubeugen, als ob sie irgendwie das Kapital selbst angreifen solle. Die Steuer besteht in den süddeutschen Staaten als Glied eines Systems der Ertragsteuern (s. d.). In Preußen wurde im Dez. 1883 von der Regierung ein Gesetzentwurf über eine Kapitalrentensteuer eingebracht, welche neben der Einkommensteuer dazu dienen sollte, den Teil des fundierten Einkommens (s. d.), der auf Geldkapitalbesitz beruht, ebenfalls stärker heranzuziehen als das nichtfundierte Einkommen. In Frankreich besteht die K. (impöt sur les valeurs mobilières) nur unvollständig, indem weder die Staatsrenten, noch die Zinsen der Leihkapitalien getroffen werden; gleichwohl liefert sie einen Ertrag von 50 Mill. Frs.