Kapitalverbrechen sind Verbrechen, welche mit Todesstrafe bedroht sind, also nach deutschem Strafrecht vollendeter, wie versuchter Hochverrat, die verschiedenen Formen des Mordes und schwere Gefährdungen durch Gebrauch von Sprengstoffen. Im röm. Rechte gehörten hierhin auch die mit Ver-Conversations-Lexikon. 13. Aufl. X. lust des Bürgerrechts und Vermögenskonfiskation bedrohten, entsprechend dem weitern Sinne der poena capitalis bei den Römern. In neuerer Zeit bezeichnet man im weitern Sinne mit dem Worte K. überhaupt die schwersten Verbrechen.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 81Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei