FeedMobiliarsteuer
Recht & StaatBrockhaus 1882

Mobiliarsteuer heißt jede nach beweglichem Vermögen, beziehungsweise dem Ertrag desselben, bemessene und veranlagte direkte Steuer. In Frankreich wird indessen die sog. Contribution mobilière einfach nach dem Mietwert der Wohnung des Steuerpflichtigen bestimmt. Außerdem besteht dort eine Steuer auf das Einkommen aus Effektenbesitz, jedoch mit Ausschluß der franz. Staatspapiere, die ebenfalls den Charakter einer unvollständigen M. besitzt. Auch die Kapitalrentensteuer der süddeutschen Staaten umfaßt noch nicht das ganze Mobiliarvermögen, da zu diesem ja auch das in Handel und Gewerben angelegte Betriebskapital gehört. Am umfassendsten ist die ital. Steuer auf die crichezza mobiler.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 783Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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