FeedKataster
Recht & StaatBrockhaus 1882

Kataster (mittellat. catastrum, d. i. capitastrum, von caput, Kopf, also ursprünglich Kopfsteuerverzeichnis), auch Salbuch, Steuerbuch, Steuerveranlagung, Register des direkten Steuersolls u. s. w., bezeichnet das von öffentlichen Behörden zum Zweck gleichförmiger Verteilung der Abgaben aufgestellte spezielle Verzeichnis der Steuerpflichtigen einer Gemeinde oder eines größern Bezirks. Solche Register bestanden schon in sehr alter Zeit, und sie sind jeder sondere K. von Gebäuden für die Auflegung der Haus⸗ oder Fenstersteuer, von Gebäuden behufs Immobiliarversicherung (Brandkataster), von bewohnbaren Lokalitäten behufs Verteilung der Naturaleinquartierung (Einquartierungskataster), der Handwerke, industriellen und Handelsgewerbe behufs Auflegung der Gewerbesteuer GGewerbesteuerkataster) u. s. w. Vorzugsweise aber bezeichnet man mit diesem Ausdruck den für die Erhebung der Grundsteuer aufgestellten K. (S. Grundkataster.)

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 179Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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