FeedKautionsversicherung
Recht & StaatBrockhaus 1882

Kautionsversicherung nennt man ein bei den Lebensversicherungsgesellschaften neuerdings üblich gewordenes Geschäft. Da nämlich jede Lebensversicherungspolice einen fortwährend wachsenden Beleihungswert repräsentiert und auch von den meisten Gesellschaften heutzutage, wenn die Prämienzahlung seitens des Versicherten sistiert wird, dieser Wert der Police nicht einfach verfallen ist, sondern zum größten Teil (die Hälfte, zwei Drittel, drei Viertel der Prämienreserve) dem Versicherten zurückgezahlt wird, so erklären sich gablreiche Assekuradeure auch bereit, für ihre Versicherten eine etwa nötig werdende Beamtenkaution bis zur Höhe dieser rückzahlbaren Prämienreserve zu leisten, natürlich gegen angemessene Verzinsung seitens des Versicherten. Auch die Gothaer Lebensversicherungsgesellschaft hat jetzt eine solche K. eingeführt und gleich den andern Gesellschaften eingehende Versicherungsbedingungen dafür publiziert.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 206Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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