Kleiderordnungen sind Maßregeln der Luxuspolizei, von welchen schon die Gesetzgebungen des Lykurg und des Solon die Anfänge enthalten. Sehr verbreitet waren sie im Mittelalter, namentlich seit dem 13. Jahrh., und zwar lagen ihnen nicht nur wirtschaftliche Rücksichten, sondern auch die Absicht zu Grunde, die äußerliche Unterscheidung der Stände aufrecht zu erhalten. Im 17. und 18. Jahrh. wirkte auch die merkantilistische Handelspolitik mit, namentlich sofern es sich um das Tragen von Gold⸗ und Silberstoffen, kostbarem Pelzwerk und den damals noch sehr teuern ind. Baumwoll- und Seidenstoffen handelte. Am längsten hielten sich in Deutschland die Trauerordnungen, wie deren in Preußen noch 1777 eine erlassen wurde. Als ein Nachklang der K. kann gewissermaßen die in England noch bestehende Steuer auf die gepuderten Perücken der Livreebedienten gelten.