Koalition frz.; vom lat. coalescére, zusammenwachsen, verschmelzen) bezeichnet überhaupt eine Verbindung, Vereinigung, wird aber vornehmlich dann gebraucht, wenn mehrere Mächte sich zum gemeinschaftlichen Kampfe gegen eine einzelne Macht verbinden. Die K. ist eine besondere Art der Allianz (s. d.). Am berühmtesten sind die großen K. gegen Frankreich geworden, die sich 1792—1814 geltend machten. Auch wird das zeitweilige Zusammenwirken solcher polit. Parteien, welche einander prinzipiell entgegenstehen, sich aber zum Sturze eines gemeinsamen Gegners vereinigen, z. B. der Legitimisten und Republikaner, K. genannt. Ein Koalistionsministerium ist ein solches, welches aus Mitgliedern verschiedener Parteien (z. B. in England aus Whigs und Tories) zusammengesetzt ist. Endlich heißt K. auch die zeitweilige Vereinigung der Interessenten einer gewissen Klasse zur Erlangung wirtschaftlicher Vorteile, wie der Produzenten oder Inhaber gewisser Waren, welche die Preise emportreiben wollen, oder der Arbeiter oder Arbeitgeber, welche in ihrem Sinne auf die Löhne einwirken wollen. In den letztern Fällen führt die K., wenn sie nicht etwa durch Verhandlungen oder schiedsgerichtliche Entscheidungen beseitigt wird, meistens zur Arbeitseinstellung (strike) einerseits oder zur Aussperrung der Arbeiter (lock-out) andererseits. (S. Koalitionsrecht.)