FeedKokarde
GeschichteBrockhaus 1882

Kokarde nannte man zuerst in Frankreich die Bandschleife in Gestalt einer Rosette auf dem Hute, welche anfangs als Erkennungszeichen polit. Parteien und später als Nationalzeichen galt. Die größte Berühmtheit erlangte die dreifarbige, blauweiß-rote K. (blau und rot sind die Farben von Paris, weiß die Farbe des Königtums), die 1789 angenommen, 1814 durch die weiße K. verdrängt, 1815 durch Napoleon wiederhergestellt, nach der zweiten Restauration wieder verpönt, in der Julirevolution aber von neuem angenommen und seitdem beibehalten wurde. Seit dem Befreiungskriege von 1813 kamen auch in Deutschland die Nationalkokarden, nach den Landesfarben zusammengesetzt, auf. Man trug sie damals allgemein; später wurden sie nur noch vom Militär und uniformierten Beamten getragen. Deutsche, schwarz-rot-goldene K. wurden 1832 durch Bundesbeschluß verboten, aber 1848 nicht nur erlaubt, sondern selbst bei den Heeren eingeführt, 1850 jedoch wieder abgeschafft. In der deutschen Armee hat nach Art. 63 der Reichsverfassung der betreffende Kontingentsherr die K., wie überhaupt die äußern Abzeichen zu bestimmen. Doch führen die Truppen derjenigen Bundesstaaten, welche mit Preußen spezielle Militärkonventionen abgeschlossen haben, außer ihrer Landeskokarde mißt, sind unter C aufzusuchen. auch die preußische rnte eren K., welche letztere also, mit Ausnahme der bayr., sächs., württemb. und braunschw. Truppen, von der ganzen deutschen Armee getragen wird. Die deutsche Marine trägt dagegen, entsprechend der Flagge, die deutsche (schwarz-weiß-rote) K. Nach §. 34. 1) des Deutschen Strafgesetzbuchs bewirkt die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auch die Unfähigkeit, die Landeskokarde zu tragen. Nach §. 39 des Militärstrafgesetzbuchs hat die Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes auch den Verlust der Militärkokarde zur Folge. In Italien ward das frühere Abzeichen der Bewegungspartei, die grünrot-weiße K., 1848 zuerst von der piemont. Regierung anerkannt und bildet seit der Aufrichtung des Königreichs Italien die ital. Nationalkokarde.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 402Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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