FeedKönigtum verleihen
GeschichteBrockhaus 1882

Königtum verleihen, wie dieselben denn auch wirklich die poln. und böhm. Königswürde schufen. Napoleon IJ., welcher das Reich Kaiser Karls d. Gr. erneuern wollte, gründete die Königreiche Etrurien, Italien, Holland, Westfalen und erhob die Kurfürsten von Bayern, Württemberg und Sachsen zu K. Unter den heutigen Verhältnissen müßte die letzte Garantie einer derartigen Erhebung in der Anerkennung der übrigen Mächte liegen, was man schon 1701, als Friedrich III. Preußen zum Königreich erhob, als die Hauptsache ansah. Den Königstitel führen in Europa nur wirklich regierende K. oder solche, die ihre Krone niedergelegt haben. Im vormaligen Deutschen Reiche hieß der noch bei Lebzeiten eines Kaisers (s. d.) gewählte Nachfolger römischer K., und so legte auch Napoleon I., nachdem er Rom mit Frankreich vereinigt, seinem Sohne den Titel eines K. von Rom bei. Die Entwickelungsgeschichte des german. Königtums ist eine der dunkelsten Punkte der deutschen Rechtsgeschichte. Vgl. darüber Hinrichs, «Die K.v (Lpz. 1852); Sybel, Die Entstehung des deutschen Königtumso „Frankf. 1844; 2. Aufl. 1883); Köpke, «Die Anfänge des Königtums bei den Goteno (Berl. 1859); Souchay, „«Geschichte der deutschen Monarchie v (4 Bde., Frankf. 1861—62); Dahn, «Die K. der Germanend (Abteil. 1—6, Münch. 1861—71). nißt, sind unter C aufzusuchen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 461Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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