Krouthaler, soviel wie Kronenthaler (s.d.). Krönung nennt man die feierliche Einsetzung und Anerkennung eines Monarchen. In ältern Zeiten, wo das Recht der Thronfolge oft unsicher rmißt, sind unter C aufzusuchen. war oder das Recht zu regieren nicht ohne förmliche Übernahme gewisser Regierungspflichten erlangt werden sollte, war dieselbe notwendiger als gegenwärtig, wo an Stelle der K. oft eine bloße Huldigung (s. d.) tritt. Sie wurde früher in kirchlicher Form vollzogen; heute gilt die religiöse Weihe nicht mehr als notwendig. Das Wesentliche bei der K. ist der Eid des Monarchen, daß er gerecht regieren, das wahre Wohl seines Volks stets vor Augen haben und die Grundgesetze gewissenhaft befolgen wolle, sodann das Aufsetzen der Krone. In Rom wurde früher der deutsche König als röm. Kaiser durch den Papst gekrönt; in Frankreich geschah die K. von alter Zeit her in der erzbischöfl. Kirche zu Rheims; in England geschieht 2.—— in der Westminster-Abtei. Auch in Ssterreich und Rußland ist die K. noch üblich, und König Wilhelm von Preußen nahm 1861 durch diese Feierlichkeit den Thron in Besitz. Vgl. Waitz, Die Formeln der deutschen Königs- und der röm. Kaiserkrönung vom 10. bis 12. Jahrh.v (Gött. 1873).