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GeschichteBrockhaus 1882

Konstantin (Gajus Flavius Valerius Aurelius Claudius), der Große genannt, röm. Kaiser, 306 —337, geb. 28. Febr. 274 zu Naissus in Obermösien, war der Sohn des Cäsars Konstantius Chlorus und der Helena. Er wurde im Waffendienst erzogen und diente unter Diocletian 296 gegen Achilleus in Agypten, dann unter Galerius, ßt, sind unter C aufzusuchen. der mit K.s Vater 293 zur Cäsarwürde erhoben worden, im Persischen Kriege. Durch Diocletians und Maximians Abdankung 305 wurden nach dem durch Diocletian eingeführten System die beiden Cäsaren Augusti. K., der sich von Galerius bedroht glaubte, entwich zu seinem Vater nach Britannien, und nach dessen Tode 25. Juli 306 zu Eburacum wurde er von den Soldaten zum Cäsar ausgerufen. Von Galerius als azweiter Cäsar v anerkannt, nahm er nun das Gebiet seines Vaters in Besitz, Britannien und Gallien, das er ebenso tapfer und glücklich als grausam gegen die Franken am Rhein schützte. In Rom hatte sich 306 Maxentius, Maximians Sohn, zum Augustus aufgeworfen; Severus, dem diese Würde offiziell zustand, war gegen Maxentius 307 gefallen. Maximian, der selbst wieder nach der Herrschaft begehrte, wurde von Maxentius vertrieben und floh (April 307) zu K., dem er seine Tochter Fausta verheiratete und den Rang als Augustus erteilte, mußte aber, als er gegen K. selbst Verrat übte, dafür 310 mit dem Leben büßen. Galerius starb 311, und nun kam es zu einem großen Kriege zwischen K. und Maxentius. K. ging über den Mont-Cenis und schlug die Feldherren des Gegners in Oberitalien, diesen selbst vor Rom 27. Okt. 312. Maxentius ertrank auf der Flucht im Tiber. Auf diesem Zuge war es, wo dem K. nach einer berühmten Legende ein flammendes Kreuz unter der Sonne mit der Unterschrift, die ihm unter diesem Feldzeichen den Sieg verhieß (2 roννο viνα; in hoc signo vinces; I. H. S.), erschien. Seitdem ließ er die Kriegsfahne, Labarum, mit dem Kreuze bezeichnen; die Schilde der Soldaten trugen das Monogramm des Namens Christi. Dem Licinius, den Galerius nach des Severus Tode zum Augustus erhoben (307), hatte K. schon vor diesem Kriege seine Schwester Konstantia zur Frau gegeben. Als aber jener nach der Besiegung und dem Tode des Maximinus Daza, der,‚ seit 305 Cäsar, 308 im Orient die Augustuswürde angenommen hatte, allein noch (313) neben K. als Augustus übrig war, kam es 314 zwischen beiden zum Kriege, der nach K.s Siegen bei Cibalis an der Sawe und bei Adrianopel mit einem Frieden endete, in welchem Licinius die (nachmalige) Präfektur Illyricum an K. abtrat. Ein neuer Krieg brach 323 aus. Licinius wurde zweimal, bei Adrianopel und bei Chrysopolis, geschlagen und ergab sich; gegen seine eidliche Zusicherung ließ ihn K., der nun die Alleinherrschaft errungen hatte, 324 in Thessalonich töten. Im J. 326 wurde K.s eigener ausgezeichneter Sohn Flavius Julius Crispus auf die Verleumdungen seiner Stiefmutter Fausta hin, bald darauf aber auch diese selbst auf K.s Befehl umgebracht. Dem Christentum hatte K. von Anfang an Schutz gewährt und ihm dann mit Licinius durch ein zu Mailand 313 erlassenes Edikt volle Gleichberechtigung mit den alten Kulten zugesichert. An der dogmatischen Gestaltung desselben hatte er 325, da er auf dem Konzil zu Nicäa den Vorsitz führte, teilgenommen und begünstigte es allmählich immer entschiedener. Die Taufe selbst nahm er erst kurz vor seinem Tode. Doch nicht bloß diese bewußte Begünstigung der christl. Kirche, wozu ihn polit. Erwägungen nicht minder als ein inneres Bedürfnis bewogen zu haben scheinen, machte K.s Regierung zu einem Wendepunkte in der Geschichte des Römischen Reichs. Eine neue Zeit hob für dasselbe auch durch die Verlegung des Sitzes der Herrschaft von Rom nach Byzanz an, das, als Residenz am 11. Mai 330 eingeweiht, nun den Namen Konstantinopolis trug, sowie durch die Neugestaltung der innern Ordnung des Römischen Reichs, die von Diocletian schon vorbereitet, durch K. vollendet wurde. Was noch vom republikanischen Wesen übrig war, verschwand jetzt oder wurde völlig bedeutungslos. Die Staatsform gestaltete sich einerseits polizeilich-bureaukratisch, andererseits entschieden absolutistisch, indem der Kaiser allseitig unumschränkter Gebieter wurde, obschon man für die Verwaltung und Gesetzgebung den Staatsrat (consistorium principis) regelmäßig zu Rate zog. Unter dem Kaiser stand eine überaus kunstvoll gegliederte Hierarchie der Hofbeamten, der Verwaltungsbeamten und des Heerwesens. Charakteristisch ist die sorgfältige Gliederung des Beamtenheers hinsichtlich des Ranges und Dienstverhältnisses durch Titelklassen. Die Militärverwaltung, an deren Spitze magistri, unter diesen duces standen, wurde scharf von der Civilverwaltung getrennt, für welche das ganze Reich, mit Ausnahme der beiden unter Stadtprafekten und ihren Senaten stehenden Hauptstädte, in vier große Präfekturen geteilt war, die wieder in Diöcesen und Provinzen zerfielen. Die strenge Fiskalität dieser Regierung und die Strenge in Erhebung der Steuern brachte über das Volk schweren Druck, während K.s im J. 312 begonnene Münzreform sehr nützlich wirkte. Gegen die Goten kämpfte K. 332 glücklich. Große Scharen von Sarmaten oder Vandalen siedelte er 334 in Thrazien und Macedonien an. Nachdem er 335 das Reich unter seine drei Söhne Konstantin, Constantius und Constans und die seines Stiefbruders, Dal—⸗ matius und Annibalianus, geteilt, rüstete er zu einem Zuge gegen die Perser, erkrankte aber vor der Ausführung desselben und starb zu Nikomedia 22. Mai 337. Von den Heiden wurde er unter die Götter versetzt, von den Christen als «der Apostelgleiche verehrt, und zählt zu den Heiligen der anatol., der armen. und der russ. Kirche, die sein Fest am 21. Mai begehen. Seine drei Söhne folgten ihm als Augusti und teilten das Reich von neuem (338), nachdem sie ihre Verwandten bis auf Gallus und Julianus im Sept. 337 durch die Soldaten in Konstantinopel hatten ermorden lassen. Durch Tiefe und Schärfe zeichnen sich die Untersuchungen Gibbons über K.s Wirksamkeit, seinen Charakter und seine Politik in seiner „History ot the decline and fall of the Roman empire v aus. Vgl. Manso, Leben K.s des Großen (Bresl.1817); Burckhardt, «Die Zeit K.s des Großen» (Bas. 1853; 2. Aufl., Lpz. 1880); Keim, «Der Übertritt K.s zum Christentumo (Zür. 1862); Zahn, 4K. der Große und die Kirche» (Hannov. 1876); von Wietersheim, (Geschichte der „Fesaianeder (Bd. 3, Lpz. 1862); H. Richter, «Geschichte des Weströmischen Reichsy (Berl. 1865).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 488Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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