Konstanzer Konzil, das zu Konstanz 1414—18 gehaltene Konzil, hatte den Zweck, dem kirchlichen Schisma ein Ende zu machen und eine Reformation der Kirche an KHaupt und Gliederno durchzuführen. Von Papst Johann XXIII. (s. d.) nach langem Widerstreben zusammenberufen, trat die auf dem Konzil zu Pisa (1409) in Aussicht genommene mißt, sind unter C aufzusuchen. Kirchenversammlung statt drei, erst fünf Jahre nachher in K. zusammen. Hierzu fanden sich nächst dem Kaiser Sigismund und dem Papst Johann 26 Fürsten, 140 Grafen, mehr als 20 Kardinäle, 7 Patriarchen, 20 Erzbischöfe, 91 Bischöfe, 600 Prälaten und Doktoren und gegen 4000 Priester ein. Die zugleich vorhandenen drei Päpste Johann XXIII., Gregor XII. und Benedikt XIII. wurden abgesetzt, dagegen Martin V. (s. d.) als rechtmäßiger Papst gewählt. Das Konzil, welches vor der neuen Papstwahl einen förmlichen Prozeß gegen den flüchtigen Papst Johann eingeleitet und sich für die oberste richterliche und gesetzgebende Gewalt in der Kirche erklärt hatte, mußte jedoch alle Reformen der Kirchenverfassung vertagen, da der neue Papst die Versammlung aus Furcht, seine Gerechtsame geschmälert zu sehen, wider ihren und des Kaisers Willen wenige Monate nach seiner Wahl auflöste. Die Fortsetzung der Verhandlungen erfolgte erst auf dem Baseler Konzil (s. d.). Wie wenig übrigens diese hocharistokratische Versammlung an eine Besserung der Lehre dachte, zeigt der ebenfalls zu K. und gerade am eifrigsten von den Wortführern der Reformationo betriebene Ketzerprozeß des Johann Huß ( d.) und des Hieronymus (s. d.) von Prag, welcher mit der Verurteilung und Verbrennung der beiden böhm Reformatoren endete. Vgl. Marmor, „(Das Konzil zu K. in den J. 1414—185 (2. Aufl., Konstanz 1874). stellen.