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Recht & StaatBrockhaus 1882

Kriminalstatistik, eine Abteilung der Justizstatistik, liefert den ziffermäßigen Nachweis der in bestimmten Zeiträumen hervorgetretenen Erscheinungen der Strafrechtspflege, beruhend auf den bei den Gerichten oder der Staatsanwaltschaft geführten Registern, deren Verarbeitung entweder in Justizministerien oder in statist. Bureaus erfolgt. Im weitesten Umfange begreift die K. die StrafprozeßstatistiklFreisprechungen, Verurteilungen, Untersuchungen, Rechtsmittel), die Verbrechens⸗ und Strafstatistik im engern Sinne (richterlich erkannte Strafen, Charakter und Motive des Verbrechens, persönliche Eigenschaften der Angeklagten nach Lebensalter, Vermögen, gesellschaftlicher Stellung etc.) und die Gefängnisstatistik als Nachweis der Strafvollzugsanstalten und ihrer Wirksamkeit. Diese letztere pflegt aus äußerlichen Gründen von der Strafprozeßstatistik getrennt zu werden. Die K. ist die Grundlage der Kriminalpolitik oder Strafgesetzgebungslehre. Mustergültig ist die mit dem J. 1825 beginnende und sorgfältig fortgeführte K. des franz. Justizministeriums, der sich die statist. Arbeiten der Belgier, Holländer, Italiener, Schweden anschlossen. Unter den süddeutschen Staaten nahm vornehmlich Baden auf ausführliche statist. Darlegungen Bedacht. Fast alle Mittelstaaten Deutschlands veröffentlichten periodische Ausweise, mißt, sind unter C aufzusuchen. Preußen in zweijährigen Zwischenräumen, aber nur für die Schwurgerichtspflege und späterhin für die dem Ministerium des Innern unterstehenden Strafanstalten. Diesen Mängeln suchte ein auf dem ersten Juristentage 1860 in Berlin von Holtzendorff gestellter Antrag Ihen, Alle wonach die Notwendigkeit einer einheitlichen, allgemeinen deutschen Strafstatistik hervorgehoben wurde. Erst mit der einheitlichen Strafgesetzgebung von 1871 und der neuen deutschen Gerichtsorganisation seit 1879 sind sichere Grundlagen einer statist. Vergleichung deutscher Strafrechtszustände geschaffen. Auf dieser Grundlage ruhen die Arbeiten von Starke: «Die Ergebnisse der Strafrechtspflege im Königreich Preußen für das J. 18815 (Ergänzungsheft XIV. zur „Zeitschrift des königl. Preußischen Statistischen Büreauso, 1883) und die auf Grund eines Bundesratsbeschlusses für 1882 hergestellte Statistik der rechtskräftig erledigten Strafsachen wegen Verbrechen und Vergehen gegen Reichsgesetze.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 619Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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