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Bildende KunstBrockhaus 1882

Kunstvereine sind Verbindungen von Kunstfreunden zum Zwecke der Ausstellung und des Verkaufs von Kunstwerken. Die Mitglieder erhalten für einen bestimmten Jahresbeitrag eine Aktie, welche als Los bei der alljährlichen Verlosung der Kunstwerke gilt, die aus der Summe der Beiträge angeschafft werden; die Nieten werden durch ein sog. Vereinsblatt, gewöhnlich ein Kupferstich, gedeckt. Der erste K. war der 1823 durch die Maler Dom. Quaglio, Stieler, Peter Heß u. a. in München gegründete. Bald folgten diesem Verein die K. in Berlin, Dresden, Leipzig, Breslau, Halberstadt, Düsseldorf, Frankfurt a. M., Köln, Prag, Wien, Königsberg, und gegenwärtig zählen Deutschland, Osterreich und die Schweiz fast 100 K. Auch in England, Belgien, Schweden und Norwegen und in Nordamerika zeigt sich das Kunstvereinswesen sehr thätig und ausgebreitet.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 673Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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