Ladungsverzeichnis nennt die deutsche Zollverwaltung dasjenige Schriftstück, mittels dessen die auf der Eisenbahn aus dem Auslande in das deutsche Zollgebiet eingehenden Frachtgüter, welche von dem Bahnhof des Grenzzollamtes (s. Grenzzollämter) aus mit Begleitzettel (s. d.) auf der Eisenbahn weiter gehen sollen, dem Grenzzollamt von dem Eisenbahnzugführer oder einem sonstigen Bevollmächtigten der Eisenbahnverwaltung anzumelden sind.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 739Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei