Landesverteidigung von Tirol und Vorarlberg heißt die unter der k. k. Landesverteidigungsoberbehörde zu Innsbruck bestehende Organisation zur Sicherung der genannten Länder gegen feindliche Angriffe. Im allgemeinen gelten die für die k. k. Landwehr erlassenen Bestimmungen auch für Tirol und Vorarlberg. Die Landesverteidigungsoberbehörde zu Innsbruck ist aus Mitgliedern der politischen, der Landes⸗ und Militärbehörden zusammengesetzt. Unter dieser in Kriegszeiten mit weitgehender Vollmacht bekleideten Centralbehörde steht das Landesverteidigungskommando, welches der jeweilige Korpskommandant von Tirol führt, sowie die Landesschützen (s. d.). Von großer Bedeutung für die L. ist die besondere, 1871 erlassene Schießstandsordnung für Tirol und Vorarlberg. „Landesverteidigungskommission heißt eine im Deutschen Reiche seit 1875 bestehende Militärbehörde, welche alle für die Landesverteidigung im Frieden zu treffenden Maßregeln und Einrichtungen zu prüfen und die erforderlichen Veränderungen zu beantragen berufen ist. Insbesondere unterliegen alle Festungsbauten, sowie die Maßregeln für die Küstenverteidigung und den Schutz der Grenzgebiete der vorgängigen Beratung der L., in welcher der Kronprinz des Deutschen Reichs und von Preußen den Vorsitz führt. Mitglieder der L. sind der Kriegsminister, der Chef des Generalstabes der Armee, die Generalinspekteure der Artillerie und des Ingenieurkorps, der Direktor des Allgemeinen Kriegsdepartements (in Vertretung des Kriegsministers), sowie einige besonders berufene Generale.