Landwirtschaftsrecht, der Inbegriff der Rechtsnormen, die die Verhältnisse der Landwirtschaft regeln; dahin gehört die Lehre von Ritter⸗ und Bauergütern, Servituten, Reallasten, Ablösung, Pachtvertragec. Eine zusammenfassende Darstellung ist die von Häberlin, Lehrbuch des L.v (Lpz. 1859).
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 796Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei