FeedLandzwang
Recht & StaatBrockhaus 1882

Landzwang ist ein dem deutschen mittelalterlichen Recht wohlbekanntes Delikt der Mitglieder von Diebs⸗ und Raubbanden, welche umherziehen und den öffentlichen Frieden gefährden; im jetzigen Rechte Bedrohung mit gemeingefährlichen Delikten (Reichsstrafgesetzbuch, §. 126), wodurch eine größere Zahl von Personen im Gefühle ihrer Rechtssicherheit verletzt wird. Die angedrohte Strafe ist Gefängnis bis zu einem Jahr. (Vgl. Landfrieden.)

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 796Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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