Lehrwerkstätten heißen Werkstätten, in denen eine größere Anzahl von Lehrlingen von einem erfahrenen Fachmanne eine schulmäßige, rationelle Unterweisung in der Praxis ihres Handwerksbetriebs erhalten. Für das gewöhnliche Handwerk dürfte indes keinenfalls an eine vollständige Ersetzung der Werkstattlehre durch einen solchen Unterricht die Rede sein. Denn der Handwerkslehrling hat sich nicht nur Fertigkeiten anzueignen, sondern auch an strenge, harte Arbeit zu gewöhnen und die rauhe Seite des praktischen Lebens kennen zu lernen, das ihm voraussichtlich bevorsteht. Daher kann für diese Kreise die L. nur eine Ergänzung der Werkstattlehre bilden, etwa in der Art, daß die Lehrlinge wöchentlich einige Stunden in derselben versammelt werden, um neben ihrer sonstigen praktischen Thätigkeit eine mehr systematische Anweisung zu erhalten. Solche Versuche sind in mehrern österr. und preuß. Städten nicht ohne Erfolg gemacht worden. Eine andere Tandwert haben die L. für den Großbetrieb, der handwerksmäßig geschulter Arbeiter bedarf. Für diesen muß es sich bald als zweckmäßig herausstellen, seine Arbeiter selbst heranzubilden, statt sie aus den Lehrlingen des Kleingewerbes herüberzunehmen, und naturgemäß wird sich dann auch für diese Schulung das Prinzip der Arbeitsteilung und somit die besondere L. empfehlen. So haben die preuß. und die bad. Staatseisenbahnverwaltung im Anschluß an ihre Hauptwerkstätten L. errichtet für Schlosserei, Schmiederei u. s. w. Die Lehrlinge erhalten von Anfang an einen Lohn, der während der vierjährigen Lehrzeit alljährlich steigt. Einen einigermaßen verschiedenen Charakter tragen wieder solche Anstalten, deren Schüler sich eine höhere kunstgewerbliche oder technische Ausbildung durch praktische Übung aneignen sollen, wie die Schnitzereischulen, Uhrmacherschulen, Webeschulen u. s. w. Endlich sind auch noch solche Lehrlingsschulen zu unterscheiden, welche neben einem allgemein bildenden und theoretischen Unterricht noch einen mehr oder weniger spezialisierten Handfertigkeitsunterricht erteilen.