Gewöhnlich begnügt man sich, die Gewürze nach ihrer Herkunft in exotische und einheimische zu klassificiren. Systematischer veranlagte Kenner jedoch unterscheiden fünf Klassen, nämlich: Wurzelgewürze, zu denen von den einheimischen die Petersilie, die Sellerie, der Rettig, der Meerrettig, der Kalmus und die Nelkenwurz, von den exotischen der Ingwer, der Galgant und die Zittwerwurz gehören; Zwiebeln, d. h. Zwiebel, Knoblauch, Porree, Schalotte und Perlzwiebel; Rindengewürze, unter denen sich nur das Ausland, und zwar durch die verschiedenen Zimmtarten vertreten findet; Stengel⸗ und Blattgewürze, unter denen das Inland durch Petersilie, Dill, Kerbel, Kresse, Bohnenkraut, Salbei, Thymian, Majoran, Raute, Beifuß, Esdragon, Zwiebel und Schnittlauch, das Ausland durch den Lorbeer und den Meerfenchel repräsentirt wird; endlich Blüthen⸗ und Fruchtgewürze, zu denen das Ausland den Nelkenpfeffer, den schwarzen Pfeffer, die Cardamome, die Cubebe, den Guineapfeffer, das Gewürznägelein, die Muscatnuß, die Citrone, die Zimmtblume, die Kaper und die Vanille, das Inland aber den Paprika, den Safran, den Koriander, den Anis, den Dill, den Fenchel, den Senf, die Kapuzinerkresse, den Hopfen und den Wachholder stellt. In dieser Liste dürfte jeder für seinen Gaumen etwas finden, auch wenn er nicht dem etwas bedenklichen culinarischen Grundsatze des großen Humoristen Reuter huldigt: „Lorbeerblätter und Zwiebeln verderben kein Gericht, nur bei Milchsuppen und Napfkuchen muß man sparsam damit umgehen“.