Heinze (Karl Friedr. Rud.), Lehrer des Strafrechts, Bruder des vorigen, geb. 10. April 1825 zu Saalfeld, trat 1847 in den meiningischen Justizdienst ein, wurde 1860 Staatsanwalt zu Dresden, 1865 ord. Professor des Strafrechts in Leipzig, 1873 in Heidelberg. Er veröffentlichte: Ein deutsches Ge— schworenengerichte (2. Ausg., Lpz. 1865), «Staatsrechtliche und strafrechtliche Erörterungen zum Ent— wurf eines Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund» (Lpz. 1870), 4Verhältnis des Reichsstrafrechts zu dem Landesstrafrechto (Lpz. 1871). Auch hat er einzelne Teile des von Holtzendorff herausgegebenen Handbuchs des Strafrechtso (4 Bde., Berl. 1871—77) bearbeitet. Für die siebenbürger Sachsen trat er ein in der Schrift cHungarica, eine Anklageschrifte (Freiburg i. Br. 1882).