FeedHuet (Albert)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Huet (Albert), Graf der siebenbürg. Sachsen, . 2. Febr. 1537 in Hermannstadt, besuchte die niversität in Wien, trat in die ungar. Kanzlei und kehrte erst 1574 in seine Vaterstadt zurück. Hier wurde er 1577 zum Rationsgrafeno und Königsrichter ernannt. H. nahm lebhaften Anteil an der schriftlichen Abfassung von Der Sachsen in Siebenbürgen Statuta oder Eigenlandrechto, das Stephan Bäathory als Fürst von Siebenbürgen 18. Febr. 1583 bestätigte. Dieses Gesetzbuch war bis 1. Sept. 1853 in Kraft. Aber der Adel beneidete die Sachsen um ihre Wohlfahrt und suchte ihre Rechte zu verkürzen, welche H. 10. Juni 1591 auf dem Landtage zu Weißenburg in einer berühmt gewordenen Rede mutig und erfolgreich verteidigte. H. war auch Mitglied der Gesandtschaft, die ür Siegmund Baäthory um die Hand der Erzherzogin Maria Christina warb. Er stand treu Lan Kaiser und erwirkte 1607 den Beschluß des ndtags, daß der Sachsengraf stets im Rat des Fürsten Sitz und Stimme haben sollte. Er starb 23. April 1607. Vgl. Teutsch, «Der Sachsengra Albert H.» (Hermannstadt 1875). 22

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 431Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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