Juristentag (Deutscher) ist eine Vereinigung deutscher Juristen mit dem Zweck, den lebendigen Meinungsaustausch und den persönlichen Verkehr untereinander zu befördern, auf den Gebieten des Privatrechts, des Prozesses und des Strafrechts den Forderungen nach einheitlicher Entwickelung immer größere Anerkennung zu verschaffen, die Hindernisse, welche dieser Entwickelung entgegenstehen, zu bezeichnen und sich über Vorschläge zu verständigen, welche geeignet sind, die Ichastiner zu fördern. Durch die Juristische Gesellschaft in Berlin ins Leben gerufen, versammelte sich der J. zuerst 1860 in Berlin und ist bis Sept. 1884 siebzehnmal vereinigt gewesen. Die Verhandlungen des J. werden von dem Schriftführeramt der ständigen Deputation herausgegeben und bilden bereits eine große Reihe von Bänden mit zum Teil wertvollen Gutachten und Ausführungen. Vgl. «Verhandlungen des 1. bis 17. Deutschen J.» (Berl. 1860—84), dazu ein Generalregister: Die Verhandlungen der ersten zehn Deutschen J. (1860 — 72)m von Kißling (Berl. 1873).