FeedAarburg
ErdkundeBrockhaus 1882

Aarburg, gewerbfleißiges Städtchen im Bezirk Zofingen des s Gweiz antons Aargau, liegt 392 m über dem Meere, auf dem rechten Ufer der Aare, über welche hier eine 90 m lange Drahthrücke führt, unweit der Mündung der Wigger, ist Knotenpunkt der Linien Olten-Luzern und Olten-Bern der Schweizerischen Centralbahn, hat eine stattliche Kirche, eine Bezirksschule, ein Lehrerinnenseminar, mehrere Baumwollfabriken und zählt 1880) 1923 C., worunter etwa 200 Katholiken. Die Stadt wird von einer schroffen Aen Bu 3 ‚r. 55 auf welcher an der Stelle der alten Burg der Freiherren von A. die 1665 von Bern erbaute Festung steht. Bis 1798 residierte hier der bernische Landvogt des Amtes A., dann diente Lalen Zweden und — jetzt ist sie zu industriellen Zwecken vermietet. ö Aare, Aar, der größte schweiz. Nebenfluß des Rheins, entspringt mit zwei Quellen am Ober⸗ und Unteraargletscher westlichvom Grimselpaß (s. Grim⸗ [fel) im Berner Oberland. Der Fluß, von sießt reichen andern Gletscherbächen gespeist, durchfließt zuerst als wildes, trübes Bergwasser in tollen Sprüngen das Oberhasli, in welchem er einen der schönsten Wasserfälle Europas, den Littl, Don Handeckfall, bildet. Im untern Haslithal, von Meiringen bis zu ihrer Mündung in den Brienzersee, ist bie A. knalisert Oberhalb ½ verläßt sie den See, um durch das Bödeli dem ihr Gesee zuzufließen. beiden Seen lagert sie ihr Geschiebe größtenteils ab und tritt deshalb bei Thun als klarer, blauer Strom aus dem Thunersee, um in nordwestl. Richtung das Molasseland der schweiz. Hochebene zu duurchschneiden. Bei Bern beschreibt der Fluß bedeutende Krümmungen und wendet sich dann nach Westen um; von der linken Seite empfängt er die Saane; hierauf nach Nordnordosten umbiegend, nimmt er die Zihl, den Abfluß des Bieler-nd Neuenburgersees auf und wendet sich dann nordöstlich, dem südl. Abfall der Juraketten folgend. Da die Ufer der A. auf dieser Strecke häufigen überschwemmungen ausgesetzt sind, wurde seit 1873 der Lauf in der Weise korrigiert, daß sich ein Teil der A. von Aarberg aus seit 1878 durch den Hagneckkanal in den Bielersee ergießt. Vollständig beendet wird die Korrektion sein, sobald dieses neue Bett durch das Wasser Paunehm ausgetieft sein wird, um den ganzen Fluß aufnehmen zu können, der dann vom Bielersee aus, teilweise mit Benutzung des alten Zihlbettes, durch einen zweiten Kanal die nordöstl. Richtung einschlägt. Unterhalb Solothurn empfängt die A. rechts die Emme, später bei Rterpalo die Wigger, unterhalb Aarau die Suhr, unterhal Brugg die Reuß und 1 km weiter die Limmat und mündet, nachdem sie den 535 quer durchbrochen, bei Koblenz gegenüber der bad. Stadt Waldshut in den Rhein. Obgleich der direkte Abstand der Quellen von der Mündung nur 120 km beträgt, so mißt doch wegen der mannigfachen Krümmungen die Länge des Aarlaufs 280 Km. Von der Hauptquelle am Unteraargletscher (1877 m) bis zur Mündung (315 m) beträgt das Gefälle 1562 m. Schiffbar wird der ziemlich reißende Strom, der an seiner Mündung breiter ist als der Rhein, erst von Unterseen aus, doch nur für Flöße und kleinere Schiffe, und selbst für diese nicht immer ohne Gefahr. Das Flußgebiet der A. umfaßt 17615 qkm, mehr als zwei Fünftel der ganzen Schweiz, und von diesem Gebiet kommen 485 qkm (2,75 Proz.) auf Gletscher. —Den Namen A. führt auch ein kleiner Nebenfluß der Lahn im preuß. Regierungsbezirk Wiesbaden. Ein anderer Fluß dieses Namens im preuß. Regierungsbezirk Koblenz heißt richtiger Ahr (s. d.). . ein der 16.Kanton der schweiz. Eidgenossenchaft, ist ein im N. durch den Rhein vom Deutschen eiche Baden) geschiedenes, auf den übrigen Seiten von den Kantonen Basel-Land, Solothurn, Bern, Luzern, Zug und Zürich begrenztes Hügelland von 1404 dEm Areal. Der S. und SO. des Kantons wird von den breiten Molasserücken der schweiz. Hochebene (Lindenberg, 900 m) eingenommen. Durch den N. und MW. ziehen sich die Kalkketten des Jura (Wasserfluh, 870 m, Gislifluh, 774 m) und senken sich als ein von zahlreichen Querthälern Hal binab. tes Tafelland nördlich gegen das Rheinthal hinab. Der Kanton gehört zum Stromgebiete des Rheins, der hier den Hauptfluß des Ländchens, die Aare (s. d.) 6e Suhe mi Der Aare gehen rechts die Wigger, die 290 mit der Wynen, die Hallwyler Aa, der Abfluß des Hallwylersees (452 m uber dem Meere, 10,4 qkia groß), mit der Bünz, die Reuß (s. d.), die Limmat (s. d.) und die Surb zu, während sie links nur unbedeutende Gewässer empfängt. Durch diese Flußläufe und die zwischen denselben von SSoO. nach NNW. streichenden Höhenzüge gliedert sich das Land in eine eben. breiter Thäler, die sich in das Hauptthal desselben, das schöne weite Aarethal, herabsenken. Die Flüsse und Bäche der nördl. Jurgabdachung gehen ath direkt dem Rheine zu, so die Sisseln aus dem Frickthale und der Mölinbach. Der A. ist ein sehr gesegnetes Land mit prächtigen Wäldern, reichen Fruchtfeldern und Wiesen und Weinbergen. Die Bevölkerung ist deutschen Stammes und deutscher Zunge und belief sich 1880 auf 198357 E., wovon etwa 54 Proz. auf die Reformierten, 45 Proz. auf die Katholiken, 1 Proz. auf die Israeliten (besonders in den Dörfern Endingen und Lengnau im Surbthale) und andere dr entfallen. Trotz der Fruchtbarkeit und der vorüglichen Kultur des Bodens reicht der Ertrag von Landwirtschaft und Viehzucht nicht hin, um die verhältnismäßig starke Bevölkerung (144 E. auf 1 qkm) zu ernähren; ein großer Teil der Einwohner, etwa 36 Proz., ist deshalb auf Gewerbe und Handel angewiesen. Von dem Areal entfallen 30,4 Proz. auf Waldungen, 1,7 auf Weinberge, 63,4 auf Acker⸗, Garten⸗, iefen⸗ und Weideland, bloß 4, Proz. sind unproduktiv. Acker⸗, Wein⸗ und Obstbau, sowie auch Wiesenkultur und Viehzucht, diese meist mit dem Ackerbau verbunden, stehen auf ziemlich hoher Stufe. Wein wird hauptsächlich an den Abhängen des Jura gebaut. Nach der Viehzählung von 1876 zählt der Kanton 3796 Pferde, 62 295 Rinder, 20 826 Schweine, 1390 Schafe, 13 839 Ziegen, 14 629 Bienenkörbe. Die 0 erei ist namentlich am Rhein (Rheinfelden und Laufenburg) von elang. Der Bergbau liefert in der Hochebene vorzügliche Sandsteine, im Jura Kalk, Gips und Alabaster, in den Salinen der nördl. Juragegenden, Rheinfelden, Ryburg und Kaiseraugst jährlich an 200 000 metr. Ctr. Kochsalz. Von den zahlreichen Mineralquellen sind zu erwähnen: die altberühmten Schwefelthermen von Baden (s. d.) und Schinznach, die Bitterwasser von Birmenstorf und Mülligen, die Jodquelle von Wildegg und die Solwässer der Rheinsalinen. Industrielle Beschäftigungen verschiedener Art, besonders die Baumwollspinnerei (1876 in 15 Fabriken 309 000 Spindeln) und Weberei, die Strohflechterei, die Seidenindustrie und die Fabrikation mathem. und physik. Instrumente sind nicht auch in den 11 Städten und Städtchen, sondern auch auf dem Lande verbreitet. Dem Handel dient ein reich entwickeltes System guter 1e Suufeleat worunter die Jurapaßstra en über die Stafelegg (623 m) und den Bözberg (574 m), ein ausgedehntes Eisenbahnnetz, an dessen zwei parallellaufende, durch Seitenlinien verbundene Hauptlinien Aar-Suhr-Lenzburg-Baden sich bei Aarburg die Bahnen nach Bern und Luzern, bei Brugg die Bö bergbahn nach Rheinfelden und Baf el, bei Lugi die Knie na Waldshut-Kaiserstuhl, bei Baden die Linien na Zürich und der mn und bei Lenzburg die Bahn nach Muri mit der Zweiglinie Wohlen-Bremgarten anschließen; endlich der schiffbare Unterlauf der Aare, der Reuß und der Limmat. Die Schiff4 und Flößerei anf dem Rheine wird durch ie Strudel von Rheinfelden und Laufenburg beeinträchtigt. Die wen (r.) Wohnplätze sind außer der Haupistadt Aarau (s. d.) die Städtchen Aarburg ( 50,„Brugg (s. d.), Zofingen (s. d.), Rheinfelden (s. d.), Lenzburg (2742 C.)an der Aa, Bremgarten (1658 C.) an der Reuß und die Dörfer Wohlen (2663 CE.) und Muri (1920 E.) im Freiamte an der Bünz. Die em Mi sung ist demokratisch. Der Große Rat, je ein Mitglied auf 1100 E., ist gesetzgebende, der Regierungsrat, sieben Mitglieder, deren Präsident den Titel Landammann führt, vollziehende Behörde; jener wird vom Volke in 50 Wahlkreisen, dieser vom Großen Rate auf je vier Jahre gewählt. Das Referendum ist für Gesetze, Verträge und Konkordate, Ausgaben von mehr als 250 000 Frs., Staatsanleihen von mehr als 1 Mill., sowie In den vierjährigen Finanzplan obligatorisch. Zur Initiative sind 5000 stimmberechtigte Bürger notwendig. In administrativer Hinsicht zerfällt der Kanton in 11 nach ihren Hauptorten benannte Bezirke unter je einem Bezirksamtmann. Jede Gemeinde besitzt einen Gemeinderat unter einem Gemeindeammann und einen Friedensrichter: jeder Bezirk ein Bezirksgericht. Höchste Instanz ist das aus neun Mitgliedern bestehende Obergericht, das als Kassationshof und in Kriminalfällen, event. unter Zuziehung von Geschworenen, als Kriminalgericht fungiert. Der Kanton ist paritätisch: von den sieben Regierungsräten müssen e Lelbem drei reformiert, drei tatholisch sein. Die reform. Kirche steht unter einem Kirchenrat von neun Mitgliedern und der Synode; die kath. Gemeinden des A. gehörten bis 1873 zum Bistum Basel; jetzt stehen sie in keinem Bistumsverbande. Mehrere derselben haben sich der christ- oder altkath. Kirche angeschlossen. Das Schulwesen ist wohlgeordnet; neben den obligatorischen Primärschulen ahuten 26 Bezirksschulen, in Aarau eine Kantonsschule mit Progymnasium, Literar⸗ und Gewerbeschule und ein Lehrerinnenseminar, in Wettingen die kantonale Lehramtsschule. Die Finanzen des Kantons stehen nicht ungünstig; das reine Staatsvermögen + (1879) 23691000 Frs. und Einnahmen und Ausgaben halten sich mit 2220000 bis 2230000 Frs. nahezu das leichewicht. Direkte Steuern wurden bisher nicht er3oben. Dagegen hat in manchen Gegenden infolge von industriellen und Eisenbahnkrisen sowo lder Gemeinde⸗ wie der Privatwohlstand beträchtlich abgenommen. In militärischer Hinsicht bildet der A. mit Basel und Solothurn den Stammbezirk der 5. Division. Das Wappen des Kantons ist ein in die Länge geteilter schwarz und blauer Schild; in dessen rechter (blauer) Hälfte befinden sich drei goldene Sterne, in der linken (schwarzen) ein silbern geschlängelter Fluß (die Aare). Geschichtliches. Die Kultur des Landes an der untern Aare reicht bis ins Altertum hinauf; bei Windisch unweit der Reußmündung ag die große helvet.⸗röm. Stadt Vindonissa, bei Kaiseraugst die Augusta-Rauracorum; die Thermen von Baden sind schon bei Tacitus erwähnt. Im3. Jahrh. n. Chr. begann die Einwanderun der Alamannen und mit den andern Ländern derselben kam der A. am Ende des 5. Jahrh. unter fränk. Herrschaft. Im Vertrage von Verdun 843 fiel der A. we tlich der Aare an Lothar, das Land östlich des Flusses an Ludwig den Deutschen. Bei der Teilung Helvetiens zwischen Burgund und Deutschland 888 blieb der A. bei diesem. Die mächtigsten Herren des Landes waren die Grafen von Lenzburg und Kyburg, später die Habsburger, deren Stammhaus unweit des Bades Schinznach steht. Vom Anfang des 13. VHerr an stand fast der ganze A. unter habsburg. Herrschaft, wurde dann 1415 von den Eidgenossen eingenommen und in der Weise geteilt daß das Land bis an die Reuß an Bern, sie Grafschaft Baden und die «Freien Amtero als gemeine Herrschaften an die andern Lneden b en kamen. Das Frickthal und Rheinfelden dagegen blieben bei Habsburg-Osterreich. Bern führte 1528 in seinem Teile die Reformation ein, die andern Gebiete blieben katholisch. Aus diesen vier Gebieten, dem bernischen und dem österreichischen A., den Freien Amtern und der Grafschaft Baden, entstand der jetzige Kanton A. Infolge des Einbruchs der Franzosen 1798 wurde der A. aus seinem Unterthanenverhältnis befreit und bildete nun die Kantone A. und Baden der Helvetischen Republik. Durch die Mediationsakte Napoleons I. und die Einverleibung des Frickthals entstand 1803 der heutige Kanton A. mit reräsentativ-demokratischer Verfassung. Nach Napoeons Sturz begann die Reaktion auch im A., der unter einem kleinen Rate von 13 Mitgliedern sich mehr und mehr der Oligarchie näherte. Die wachsende Unzufriedenheit trieb nach der franz. Julirevolution 1830 das Volk Her bewaffneten, jedoch unblutigen Aufstande, infolge dessen die etwas freisinnigere von 1831 zustandekam. Die nächsten zwei Jahrzehnte waren für den A. eine Zeit der politisch-konfessionellen Unruhen. Die von der Regierung versuchte Durchführung der Beschlüsse der Badener Konferenz (s. Schweiz) zur Abwehr der übergriffe der kath. ender A führte im Nov. 1835 zu einem Aufstande der reien Amter, der schnell und ohne Blutvergießen unterdrückt werden konnte. Ernster waren die Wirren von 1841, hervorgerufen durch die 5. Jan. dieses Jahres anisherigen absoluten Parität beider Konfessionen in den Behörden den Grundsatz der Proportionalität nach der Volkszahl aufstellte. Unzufrieden mit dieser Bestimmung, gehetzt von den Klöstern und den Häuptern der ultramontanen Partei, die von einem selbständigen, rein kath. Kanton Baden träumten, griff das Volk der Freien Amter und der Bezirke Zurzach und Baden wieder zu den Waffen, wurde aber 11. Jan. zu Vilmergen geschlagen und zerstreut. Unter dem Eindrucke 6 u Ereignisse und zur Sicherstellung gegen künftige nordnungen beschloß der Große Rat 13. Jan. die Aufhebung sämtlicher aargauischer Klöster und die Einziehung ihrer Güter. Ein Teil der kath. Stände glaubte darin, unter Einmischung des päpstl. Stuhls und Osterreichs, eine Verletzung der schweiz. undesakte zu finden, sodaß der Aargauische Klosterstreit zur eidgenössischen Frage wurde. Am 31.Aug. 1843, nachdem die aargauische Regierung die Wiederherstellung der vier Nonnenklöster zugestanden, erklärte sich endlich die Mehrheit der Stände auf der Tagessatzung befriedigt. Die Minderheit protestierte und die aargauische Klosteraufhebung und die Jesuitenberufung Luzerns gaben die Hauptmotive ab zur Stiftung des Sonderbundes der sieben kath. Stände, welcher im Nov. 1847 von der Eidgenossenschaft mit Waffengewalt aufgelöst wurde. Die Staatsverfassung des Kantons A. wurde 1852 und 1862 revidiert. Einen großen Triumph errang die ultramontane Partei durch Abberufung des Großen Rats „7. Juli 1862), welcher durch ein Gesetz die bürgerliche Gleichstellung der im Kanton ansässigen Juden mit den C risten bestimmt hatte, sowie (im Nov. 1862) durch Verwerfung des Judengesetzes selbst in der allgemeinen Volksabstimmung. Der neue Sinr. Rat änderte das verworfene Gesetz zwar gänzlich ab, gewährte aber doch auf Verlangen der Bundesversammlung nach langer Weigerung im Aug. 1863 den Israeliten freie Niederlassung und und H Angelegenheiten. Weitere Abänderungen der Verfassung in einzelnen Paragraphen und Abschnitten wurden 1863, 1867, 1869, 1870 und 1876 vorgenommen und vom Volke gutgeheißen. Die wichtigste dieser partiellen Revisionen ist diejenige von 1870, welche mit dem Referendum die reine Demokratie einführte. Das Volk hat diese Erweiterung seiner Rechte seither hauptsächlich im negativen Sinne verwertet, indem es Gesetze und namentlich Steuervorschläge konsequent verwirft. Bei den allgemeinen Volksabstimmungen, welche im Mai 1872 und im April 1874 über die revidierte dagegen der Kanton A. trotz der starken ultramontanen Agitation beide male mit großer Majorität zu Gunsten der Revision (12. Mai 1872 mit 24962 a gegen 15289 Nein; 19. April 1874 mit 27196 Ja i 14558 Nein). Vgl. Bronner, «Der Kanton A., historisch, geographisch, statistisch geschilderto (2 Bde., St. Gallen 1844 — 45); J. Müller, Der Kanton A. Seine politische, Rechts⸗, Kultur⸗ und Sittengeschichtes (2 Bde., Zür. 1870 — 72).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 7Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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