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Recht & StaatBrockhaus 1882

Bauerngerichte waren im Mittelalter in einigen Gegenden auf dem Lande Gerichte, welche von einem Bauernrichter agenof als Vorsitzendem, fünf bis sechs Bauerngenossen als Beisitzern und einem Gerichtsschreiber abgehalten wurden; dieselben entschieden über geringfttoige Streitigkeiten, besonders den Besitzstand betreffend, Grenzdifferenzen, unbedeutende Vergehen u. s. w. Das Verfahren war summarisch, die Entscheidung hieß Bauernsprache.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 2, S. 576Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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