Bauerngerichte waren im Mittelalter in einigen Gegenden auf dem Lande Gerichte, welche von einem Bauernrichter agenof als Vorsitzendem, fünf bis sechs Bauerngenossen als Beisitzern und einem Gerichtsschreiber abgehalten wurden; dieselben entschieden über geringfttoige Streitigkeiten, besonders den Besitzstand betreffend, Grenzdifferenzen, unbedeutende Vergehen u. s. w. Das Verfahren war summarisch, die Entscheidung hieß Bauernsprache.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 2, S. 576Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei