Depossedierte nennt man in neuerer Zeit besonders Monarchen, welche ihrer Kronen verlustig gingen, namentlich die ital. Fürsten, die zu Gunsten der Einheit Italiens depossediert wurden, und diejenigen deutschen Fürsten, deren Länder 1866 von Preußen annektiert worden sind. Eine solche Besitzentsetzung hat völkerrechtlich den Verlust der Ebenbürtigkeit nicht zur Folge. Auch bleiben den Depossedierten im allgemeinen alle diejenigen Rechte, welche nicht durch ihre spezielle Stellung als wirklich Regierende bedingt sind.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 63Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei