FeedErsatzreserve
Recht & StaatBrockhaus 1882

Ersatzreserve bezeichnet in Deutschland eine Kategorie von Wehrpflichtigen, die zur Ergänzung' der Armee bei außerordentlichem Bedarf dient. Zu ihr werden gerechnet: die überzähligen Mannschaften, welche eine hohe Losnummer gezogen haben und im Frieden vom Dienst befreit sind; die wegen häuslicher Verhältnisse für den Frieden Zurückgestellten; die mit geringen Fehlern behafteten Diensttauglichen und die im dritten Militärpflichtjahre noch zeitig Untauglichen, wenn ihre Heilung zu erwarten steht. Die E. wird in zwei Klassen geteilt; die erste ist befinmt, bei der Mobilmachung die ersten Rekruten für die Ersatztruppen zu stellen; ihr werden alljährlich so viel Mannschaften überwiesen, daß mit fünf Jahrgängen der Bedarf für die Mobilmachung des Heeres gedeckt ist. Die Dienstverpflichtung der ersten Klasse der C. dauert fünf Jahre, nach deren Ablauf die Betreffenden han zweiten Klasse der C. versetzt werden. Die M annschaften der ersten Klasse der E. sind nach der Novelle zum Reichsmilitärgesetz vom 6. Mai 1880 übungspflichtig geworden und haben vier übungen in der Dauer von 10, 4, 2 und 2 Wochen zu absolvieren. Die C. zweiter Klasse ist im Frieden von allen Verpflichtungen befreit, kann aber im Kriege nach nochmaliger Untersuchung herangezogen werden.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 322Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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