FeedGeiseln
Recht & StaatBrockhaus 1882

Geiseln, auch Leibbürgen, wurden die in den Kämpfen der frühern Zeit als Bürgen für die Erfüllung eines Vertrags von dem Besiegten dem Sieger freiwillig Re sei oder von letzterm gewaltsam ergriffenen un festgehaltenen Personen genannt, die, wenn der Besiegte den Vertrag brach, oft martervoll sterben mußten. Die Sitte, G. zu stellen und zu nehmen, findet sich schon im Altertum und war im Mittelalter ziemlich allgemein; meist wählte man dazu vornehme Personen und nahe Verwandte des Besiegten. In neuerer Zeit wird sie unter civilisierten Völkern nur noch als Repressalie oder aus dringenden Gründen der Not angewandt, Regierungsbezirks Wiesbaden in der preuß. Provinz Hessen-Rassau, rechts am Rhein, Station der Anie Frankfurt a. M.⸗Oberlahnstein-Wetzlar-Lollar der Preußischen Staatsbahnen, hat eine spätgotische, 1510 vollendete Kirche mit zwei 1836 erbauten Türmen aus rotem Sandstein und dem Denkmal des mainzer Kurfürsten Johann Philipy don Schönborn, eine 1869 errichtete königl. Lehrinstalt für Obst⸗ und Weinbau, mit Versuchsstation. ein Realprogymnasium, die Schlösser der Grafen von Ingelheim und von Schönborn, die Villa Monrepos mit den berühmten Obstgärten des Herrn von Lade, des Schöpfers der genannten Lehranstalt, und viele andere schöne Villen und zählt (1880) 2985 meist kath. E. Der hier, namentlich auf dem Rothenberge, gebaute Wein gehört zu den besten des Rheingaues. G. bestand schon 779 und gehörte bis 1803 zu Kurmainz.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 685Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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